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Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und
Frauen
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Frauen- und Gleichstellungspolitik in Bayern
Ziele
Frauen und Männer sind heute
formal und rechtlich gleichgestellt. In Bildungsfragen haben Frauen Männer
längst überholt. Dennoch zeigen sich gerade in der Arbeitswelt deutliche
Benachteiligungen: In Führungspositionen sind Frauen mit einem mageren
Anteil von nur vier Prozent deutlich unterrepräsentiert. Ein Barometer
dafür, wie weit Frauen in Deutschland von tatsächlicher Chancengerechtigkeit
noch entfernt sind, ist auch das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern von
rund 23 Prozent.
Ein wesentliches Ziel der
bayerischen Frauen- und Gleichstellungspolitik ist deshalb die
Verwirklichung von Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer in allen
Lebensbereichen. Dabei setzt Bayern vor allem auf Überzeugungsarbeit.
Tatsächliche Gleichstellung setzt in den Unternehmen eine entsprechende
Bewusstseinsbildung voraus. Hierfür werden positive Beispiele bekannt
gemacht, damit sie bayernweit Schule machen. Durch Qualifizierungs- und
Beratungsprojekte werden Frauen qualifiziert, die es auf dem Arbeitsmarkt
schwerer haben, Fuß zu fassen, etwa Berufsrückkehrerinnen oder
langzeitarbeitslose Frauen.
Gleichstellungspolitik zielt auch
darauf ab, dass sich junge Familien frei entscheiden können, ob und auf
welche Weise sie Familie und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren
wollen. Ein zentraler Schlüssel für mehr Wahlfreiheit und bestmögliche
Vereinbarkeit ist - neben finanziellen Leistungen - die Schaffung eines
qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes.
Gerade hier ist auch die Initiative der Unternehmen gefordert, etwa durch
familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und durch betriebliches Engagement in
der Kindertagesbetreuung.
Bayerische
Initiativen zur Förderung der Chancengerechtigkeit
1. Chancengerechtigkeit auf dem
Arbeitsmarkt - Schwerpunkte
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Die berufliche Qualifizierung
und Beratung von Frauen ist ein Schwerpunkt der bayerischen Initiativen.
Um die Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu
verbessern, werden entsprechende Projekte aus dem Europäischen
Sozialfonds finanziert. Hierfür stehen in den Jahren 2007 bis 2013 rund
10 Millionen Euro zur Verfügung. Bayernweit bestehen derzeit neun
Beratungsstellen „Frau und Beruf“. Neben beruflicher Beratung gehören
bei Bedarf auch auf die persönliche Situation zugeschnittene
Hilfestellungen wie Mentoring, Coaching, Workshops,
Orientierungsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Existenzgründung und
Karriereplanung zu ihrem Angebot. Für Qualifizierungsmaßnahmen für
Berufsrückkehrerinnen stehen jährlich rund 900.000 Euro aus dem
Arbeitsmarktfonds zur Verfügung. Für Frauen nach einer längeren
Familienphase werden Orientierungsseminare „Neuer Start“ angeboten.
Derzeit werden rund 20 Seminare jährlich mit 100.000 Euro aus
Landesmitteln gefördert.
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Um den Frauenanteil in
Führungspositionen sowie in technischen und zukunftsorientierten
Berufsfeldern zu erhöhen, werden bayernweit Mentoringprojekte mit rund
vier Millionen Euro in den Jahren 2007 bis 2013 unterstützt.
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Chancengerechtigkeit setzt ein
Umdenken bei Führungskräften auch in Unternehmen voraus. Das Frauen- und
Arbeitsministerium ist hierzu im Dialog mit der Wirtschaft,
beispielsweise beim Wirtschaftskongress „Chancengerecht erfolgreich“ vom
21. November 2007.
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Alle zwei Jahre werden frauen-
und familienfreundliche Betriebe in Bayern mit dem Bayerischen
Frauenförderpreis ausgezeichnet; dieser ist insgesamt mit 10.000 Euro
dotiert. Dokumentationen über die Preisträgerinnen und Preisträger sind
abrufbar unter
www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/foerderpreis.htm.
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Durch Öffentlichkeitsarbeit
wird ein Umdenken in der Gesellschaft befördert: Exemplarisch hierfür
steht der Kinospot „Schluss mit dem Unsinn“, der die Gehaltsdifferenz
zwischen Frauen und Männern zum Thema macht
(www.schluss-mit-dem-unsinn.de).
2. Familie und Erwerbstätigkeit
in Einklang bringen
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Der Ausbau der
Kindertagesbetreuung erfolgt mit hohem Tempo. Bis Ende 2012 soll
bayernweit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für alle Altersgruppen
zur Verfügung stehen. Das Bayerische Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetz ermöglicht auch betriebliches Engagement in der
Kindertagesbetreuung. Der Freistaat investierte 2008 rund 635 Millionen
Euro in die Kindertagesbetreuung.
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Innovative Projekte wie „eff -
effizient familienbewusst führen - Führungsinstrumente zukunftsfähig
gestalten“ zielen auf die individuelle Beratung und Unterstützung von
Führungskräften aus kleinen und mittleren Unternehmen im Interesse einer
effizienten und familienbewussten Führungsarbeit. „eff“ wird aus
Landesmitteln mit ca. 214.000 Euro sowie aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds in Höhe von 428.000 Euro finanziell ermöglicht.
Projektpartner ist die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.
3. Gleichstellung im
Öffentlichen Dienst
Der Freistaat geht im
Öffentlichen Dienst mit gutem Beispiel voran. Durch das Bayerische
Gleichstellungsgesetz wurden vorbildliche Rahmenbedingungen für flexible
Arbeitszeitmodelle geschaffen, etwa für Teilzeit-, Tele- und
Wohnraumarbeit. Der Freistaat engagiert sich als Arbeitgeber auch im
Bereich der Kindertagesbetreuung und bietet sowohl Kindergarten- als
auch Krippenplätze an. Dieses Engagement wurde anerkannt: Das
Familienministerium wurde als erste Oberste Landesbehörde mit dem Audit
„berufundfamilie“ zertifiziert.
KONTAKT
Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Leitstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern
Winzererstr. 9
80797 München
Telefon: 0 89 / 12 61-15 15
Email:
LG-Buero@stmas.bayern.de
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